Hausbeschreibung
Willkommen in der "Fischerstuv", einer exquisiten Ferienwohnung, die sich unmittelbar an der Hafenpromenade von Tönning befindet. Diese liebevoll gestaltete und 2023 neu eingerichtete Unterkunft bietet Ihnen mit Ihren großzügigen 90 Quadratmetern Platz für 1 bis 6 Personen, um einen unvergesslichen Urlaub nahe der Nordsee zu erleben.
Der lichtdurchflutete Wohnraum der "Fischerstuv" ist der perfekte Ort, um gemeinsam mit Familie oder als Paar die freie Zeit zu genießen. Das gemütliche Sofa lädt zum Entspannen ein, der Esstisch bietet Raum für gesellige Mahlzeiten, und die voll ausgestattete Küche ermöglicht es Ihnen, kulinarische Köstlichkeiten zu zaubern. Die Ferienwohnung ist nicht nur für Menschen, sondern auch für Ihre vierbeinigen Begleiter geeignet, da Haustiere herzlich willkommen sind.
Auf der großzügigen Dachterrasse erwartet Sie eine gemütliche Sitzecke, die sich perfekt für entspannte Stunden eignet und um die frische Nordseeluft zu genießen. Nutzen Sie den vorhandenen Grill, um die letzten Sonnenstrahlen des Tages in vollen Zügen zu genießen.
Die Schlafmöglichkeiten in der "Fischerstuv" sind vielfältig gestaltet. Ein Schlafzimmer mit einem hochwertigen Boxspringbett sorgt für erholsamen Schlaf, während ein weiteres Zimmer mit einem Etagenbett eine ideale Lösung für Familien oder Gruppen darstellt. Von der offenen Galerie aus haben Sie einen wunderbaren Überblick über den großzügigen Wohnraum, der auch ein ausziehbares Schlafsofa für zusätzliche Schlafmöglichkeiten bietet.
Hier finden Sie den erholsamen Schlaf, den Sie während Ihres Urlaubs an der Nordseeküste benötigen.
Bitte haben Sie Verständinis, dass bei einer Buchung unter 5 Tagen Zusatzkosten anfallen können.
In Tönning wird eine Kurabgabe erhoben.
Die Kurabgabe beträgt je Tag in der Zeit vom 15. Mai bis 30. September 2,20 ?
In der Zeit vom 01. April bis 14. Mai beträgt die Kurabgabe 0,90 ?.
Ermäßigungen für die Kurabgabe:
Schüler und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 0,90 ?.
Für Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 50 % und mehr nachweisen, wird die Kurabgabe auf
50 % ermäßigt. Dies gilt auch für die erforderliche Begleitperson.
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