Wer mit seinem Hund ins Ausland reist, sollte sich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Dabei sind nicht nur die Regeln des Urlaubslandes von Bedeutung, sondern auch die der Länder, die auf dem Weg dorthin durchquert werden. Wenn Sie mit Ihrem Hund ins Ausland fahren, müssen die EU-Vorgaben für die Einreise von Hunden beachtet werden. Seit dem 1. Januar 2012 gelten einheitliche EU-Regelungen für die Einreise von Hunden. Allerdings gibt es in einigen Ländern zusätzliche Anforderungen. Überprüfen Sie daher vor Ihrer Abreise die Bestimmungen Ihres Reiseziels. Für das Reisen mit Hunden innerhalb der EU gelten grundsätzlich folgende Bestimmungen:
Wir haben die Einreisebestimmungen verschiedener Länder für Sie übersichtlich zusammengefasst.
In Frankreich gelten die Einreisebestimmungen der EU. Das heißt, bei Erstimpfung gegen Tollwut muss der Welpe mindestens drei Monate alt sein, eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Bei Auffrischungsimpfungen gegen Tollwut gelten die Impfstoffherstellerangaben, also üblicherweise drei Jahre nach der letztmaligen Tollwutimpfung, was im EU-Heimtierausweis eingetragen sein muss. Die Einreise mit Kampfhunden der Kategorie 1 ist in Frankreich verboten. Dazu zählt der Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff und Tosa Inu. Hunde der Kategorie 2 (dazu gehören auch Hunde der Kategorie 1, wenn sie in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, Ausnahme sind Rottweiler und rottweilerähnliche Hunde, die keinen Stammbucheintrag benötigen) unterliegen Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nur von einer volljährigen Person geführt werden. Hunde beider Kategorien dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.
In Holland und Belgien gelten die normalen Einreisebestimmungen für EU-Länder. Das heißt, dass der Hund zur eindeutigen Identifizierung elektronisch mit einem Chip gekennzeichnet sein muss. Außerdem müssen Sie in den Ländern den EU-Heimtierimpfpass mitführen, der die gültige Tollwutimpfung bestätigt (nach Impfstoffherstellerangaben gültig, also bei Wiederholungsimpfungen in der Regel drei Jahre gültig). Die Erstimpfung gegen Tollwut darf beim Welpen erst mit drei Monaten erfolgen und sollte bei Einreise mindestens 21 Tage alt sein. Die örtlichen Behörden in Belgien behalten sich vor, bei gefährlichen Hunden einen Maulkorbzwang auszusprechen. Holland hat die alte Regelung zum Einfuhrverbot aggressiver Hunde im Jahr 2009 vorerst aufgehoben.
Einreisebestimmungen für die Niederlandeallgemeine europäische Einreisestandards
allgemeine europäische Einreisestandards
Für den Italienurlaub gelten bei der Einreise Ihres Hundes die EU-Bestimmungen. Der Hund braucht also einen EU-Heimtierpass mit tierärztlicher Bestätigung der Tollwutimpfung und einen Mikrochip. Es ist verboten, Hunde nach Italien zu bringen, die jünger als drei Monate sind und keine Tollwutimpfung erhalten haben. Das Gleiche gilt für Österreich. In Italien müssen Leine und Maulkorb für zumindest mitgeführt werden. Vor allem in Österreich herrscht in den meisten Innenstädten Maulkorbpflicht.
Einreisebestimmungen für Italien
Auch in Dänemark gelten die europäischen Einreisestandards, ein Microchip oder die in den Heimtierpass eingetragene Tätowierung sind Pflicht. Außerdem müssen Sie den EU-Heimtierimpfpass mitführen, denn dieser Bestätigt die gültige Tollwutimpfung (nach Impfstoffherstellerangaben gültig, also bei Wiederholungsimpfungen in der Regel drei Jahre gültig). Die Erstimpfung gegen Tollwut darf beim Welpen erst mit drei Monaten erfolgen und sollte bei Einreise mindestens 30 Tage alt sein. Dänemark hat ein Einfuhrverbot für Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentral-asiatischer Kaukasischer und Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac und deren Kreuzungen und ahndet mit strengen Strafen bis hin zu Einschläfern des Tieres.
In Tschechien gelten die Einreisebestimmungen der EU, also sind der EU-Heimtierpass und ein Mikrochip nötig. Leinen- und Maulkorbzwang wird in Tschechien von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Für das ganze Land gilt jedoch Leinenpflicht in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt generelle Maulkorbpflicht für Hunde. Auch Kroatien hat seine Einreisebestimmungen für Heimtiere weitestgehend an die üblichen EU-Vorgaben angeglichen. Die Auslegung dieser Vorgaben richtet sich jedoch in allen Ländern nach der aktuellen Tollwutsituation und wird im Falle einer drohenden Epidemie daran angepasst. Deshalb sollte man vor Reiseantritt bei der jeweiligen Botschaft anfragen oder sich auf den Internetseiten der Auswärtigen Ämter über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen für Hunde informieren. In Kroatien ist als Alternative zum Chip auch die Tätowierung erlaubt, wenn sie gut lesbar ist und in den EU-Heimtierausweis eingetragen ist. Eine tierärztliche Bestätigung ist erforderlich, dass das Tier gesund ist, kein Verdacht auf meldepflichtige ansteckende Krankheiten besteht und dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierarzt übertragen werden können (erweitertes tierärztliches Gesundheitszeugnis). Der Tollwutimpfstoff muss ein inkativierter Impfstoff sein mit mindestens einer Antigeneinheit pro Dosis (entspricht dem WHO-Standard) und darf bei Erstimpfung nicht weniger als 30 Tage zurückliegen.
Einreisebestimmungen für Tschechien
Der Urlaub mit dem Hund erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da viele nicht auf ihren vierbeinigen Freund verzichten möchten, besonders in der schönsten Zeit des Jahres. Damit die Reise für alle Beteiligten sicher und entspannt verläuft, sind frühzeitige Vorbereitungen und Tierarztbesuche unerlässlich. Dazu zählen unter anderem der Heimtierausweis, die Einreisebestimmungen, Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen. Haben Sie auch an alle erforderlichen Versicherungen für Ihren Hund gedacht? Neben einer Reiserücktrittsversicherung kann es sinnvoll sein, eine Hundekrankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen.